WICHTIGE Hinweise zu den Ballonflug-Aktionen
Wenn die Anzahl der Luftballone pro Ballonaufstieg, die
nachfolgende aufgeführte Stückzahl überschreitet, benötigen Sie die Genehmigung der DFS. Ballonflug-Aktionen bedürfen, lt. § 16a der LuftVO, bundesweit einer Genehmigung durch die Deutsche
Flugsicherung GmbH (DFS),
• ab 20 Ballons bei Standorten im Umkreis von 15 km um Internationalen Flughäfen herum, Regionalflughäfen und Militärflugplätze,
• von mehr als 500 Ballons ohne Einschränkung des Standortes Sie dazu in diesem Falle sind verpflichtet Ihre Ballonflug-Aktion bei der DFS anzumelden.
Sie sollten bis spätestens 15 Werktage vor der Veranstaltung die Genehmigung einholen.
Der Antrag kann per Fax oder Online gestellt werden. Folgende Auflagen der DFS und Hinweise sind einzuhalten!
- Keine Folienballons fliegen lassen!
- Keine Ballontrauben fliegen lassen! Die Ballons sollen einzeln und nicht gebündelt fliegen!
- Keine brennbaren Gase verwenden!
- Keine harten Gegenstände (z.B. Wunderkerzen, Knicklichter, etc.) an die Ballons binden!
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig unter www.dfs.de
Vorsicht: Folienballone leiten Strom!!!!!!!!!!!
Daher dürfen sicherheitshalber an Ihnen keine metallischen Bänder oder Drähte befestigt werden!!!
Meiden Sie Hochspannungsleitungen!
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